Jeder Optionshändler weiß um das Risiko, als Stillhalter (ungewünscht) vorzeitig angedient zu werden, weil der Käufer der Option von seinem Recht Gebrauch macht, auch vor der eigentlich Optionsfälligkeit das Underlying zum vereinbarten Strike zu beziehen bzw. abzugeben. In diesem Video erkläre ich, warum das in der Regel kein Problem ist und auf was alle Optionshändler achten sollten, damit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
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